Der Zweck des Hinweisgeber-Systems der Swisspearl Group besteht darin es Mitarbeitern und Dritten, mit Arbeitsbeziehungen zur Swisspearl Group, zu ermöglichen, ihre Bedenken vertraulich an eine unabhängige Stelle zu melden, wenn, in bestimmten Bereichen, ein begründeter Verdacht auf Verstöße gegen internationale oder nationale Gesetze besteht, sowie andere schwerwiegende Verstöße oder Handlungen in Bereichen, welche nicht unter die Richtlinie fallen, die jedoch durch einen anderen Mitgliedsstaat, in nationalen Hinweisgeber-Systemen, als Erweiterung definiert wurden.