Disposal - Swisspearl
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Unsere großformatigen Faserzementplatten mit einer dauerhaften Beschichtung ermöglichen eine kostengünstige und dennoch qualitativ hochwertige Umsetzung Ihres geplanten Bauvorhabens.

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Der richtige Umgang mit altem Dach- oder Fassadenmaterial
Entsorgung von Faserzement oder Asbestzement

Swisspearl besteht aus Zement, Luft, Wasser, Zellstoff und Armierungsfasern. Seit 1993 sind alle Produkte asbestfrei. Das Material kann daher, nach einer jahrzehntelangen Nutzungsdauer, als bedenkenlose Baurestmasse (Schlüsselnummer 31409) deponiert oder einfach wiederverwertet werden.

 

Für die Produkte vor 1993 gilt: Die ordnungsgemäße Entsorgung von Dächern und Fassaden mit Asbestzement (Schlüsselnummer 31412) unterliegt den abfallrechtlichen Bestimmungen. Asbestzementabfälle dürfen in Deponien für nicht gefährliche Abfälle (Baurestmassen-, Reststoff-, Massenabfalldeponien) abgelagert werden. Die Bedingungen gem. §10 Deponieverordnung BGBl. II Nr. 39/2008 müssen dabei eingehalten werden. Bitte wenden Sie sich für die Entsorgung von Asbestzement an einen Fachmann und nützen Sie dazu gegebenenfalls unsere Verarbeitersuche.