Dach
Für Faserzement-Dachprodukte gewähren wir bezüglich Wetterfestigkeit, Wasserundurchlässigkeit und Frostbeständigkeit eine Haltbarkeitsgarantie von zehn Jahren ab Lieferung. Dachschiefer «Swisspearl»: Ab 1.1.2013 gewährt Swisspearl Schweiz AG für Bauten über Bezugshöhe 1200 m nur noch Garantie auf das Programm «Gottardo».
Fassade
Für Faserzement-Fassadenprodukte gewähren wir bezüglich Wetterfestigkeit, Wasserundurchlässigkeit und Frostbeständigkeit eine Haltbarketsgarantie von zehn Jahren ab Lieferung. Die Farbbeständigkeit wird während der gleichen Frist unter Berücksichtigung der natürlichen Alterung gewährleistet.
Bauplatten
Für Faserzement-Bauplatten gewähren wir bezüglich Wetterfestigkeit, Wasserundurchlässigkeit und Frostbeständigkeit eine Haltbarkeitsgarantie von zehn Jahren ab Lieferung.
Innenbau
Für Innenbau-Produkte gelten die Garantiebestimmungen unserer Zulieferer oder Hersteller, maximal jedoch eine Haltbarkeitsgarantie von fünf Jahren ab Lieferung.
Garten
Für Garten- und Design-Produkte gewähren wir eine Haltbarkeitsgarantie von einem Jahr ab Kaufdatum.
Handelsprodukte
Unter anderem Importe anderer Faserzement-Hersteller. Es gelten die Garantiebestimmungen unserer Zulieferer oder Hersteller.
Zubehör/Solar
Es gelten die Garantiebestimmungen unserer Zulieferer oder Hersteller.
Garantieleistungen
Während der Garantiefrist wird für den Ersatz schadhafter Produkte das entsprechende Material kostenlos ab Werk zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Garantieleistung ist die vollständige Berücksichtigung unserer zum Ausführungszeitpunkt gültigen Richtlinien hinsichtlich Planung, Konstruktion, Zwischenlagerung und Verlegung (siehe www.Swisspearl.ch). Bei verschiedenen Produktionschargen kann der, durch natürliche Rohstoffe geprägte Oberflächenanspekt und Farbton leicht variieren. Materialbestellungen für ein Objekt sind deshalb
gesamthaft zu erteilen. Bei Wellformstücken ist zusätzlich der Verbund mit Wellplatten der Swisspearl Schweiz AG vorausgesetzt. Schäden, bedingt durch den Einsatz von Zubehörteilen welche nicht von der Swisspearl Schweiz AG geliefert wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Schäden, bedingt durch nachträgliche Ein- und Aufbauten (z.B. von Solaranlagen) sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Swisspearl Schweiz AG lehnt weitere Gewährleistungsansprüche sowie die Haftung für Folgeschäden jeder Art ab.